Gebührenordnung für Ärzte (GOA)
Beschreibung: |
"Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist." - (GOÄ, § 1, Abs.1)
|
---|---|
Fachgebiet: | |
Schlagwort: |